Rechtsprechung
BFH, 06.05.2011 - V B 8/11 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens
- openjur.de
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten; Einholung eines weiteren Gutachtens
- Bundesfinanzhof
FGO § 82, ZPO § 404, ZPO § 412
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens
- Bundesfinanzhof
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 82 FGO, § 404 ZPO, § 412 ZPO
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens - rewis.io
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens
- ra.de
- rewis.io
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
§ 82 FGO ; § 404 ZPO ; § 412 ZPO
Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - datenbank.nwb.de
Kein Verfahrensfehler, wenn ein vom FG als Sachverständiger beauftragter Gutachter nicht öffentlich bestellt worden ist; Prüfungsbeamter als Sachverständiger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.12.2010 - 11 K 3669/06
- BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07
Verwertbarkeit von Testkäufen
Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
Die Revision ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des FG Münster vom 17. September 2010 4 K 1412/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 506) zuzulassen. - BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03
NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde
Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
a) Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass der --wie im Streitfall-- aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim Finanzgericht (FG) Sachverständiger ist (…vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344; vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224). - BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02
NZB; Zweitgutachten
Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
Ein weiteres Gutachten ist aber dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626). - BFH, 09.05.1996 - X B 223/95
Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts
Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
Das Tatsachengericht ist hingegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachtliche Äußerungen einzuholen, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773). - BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95
Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit - …
Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
a) Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass der --wie im Streitfall-- aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim Finanzgericht (FG) Sachverständiger ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344;… vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).