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   BFH, 06.05.2011 - V B 8/11   

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https://dejure.org/2011,17800
BFH, 06.05.2011 - V B 8/11 (https://dejure.org/2011,17800)
BFH, Entscheidung vom 06.05.2011 - V B 8/11 (https://dejure.org/2011,17800)
BFH, Entscheidung vom 06. Mai 2011 - V B 8/11 (https://dejure.org/2011,17800)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

  • openjur.de

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten; Einholung eines weiteren Gutachtens

  • Bundesfinanzhof

    FGO § 82, ZPO § 404, ZPO § 412
    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

  • Bundesfinanzhof

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 82 FGO, § 404 ZPO, § 412 ZPO
    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

  • rewis.io

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

  • ra.de
  • rewis.io

    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten - Einholung eines weiteren Gutachtens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    § 82 FGO ; § 404 ZPO ; § 412 ZPO
    Beweiserhebung durch Beauftragung eines Prüfungsbeamten

  • datenbank.nwb.de

    Kein Verfahrensfehler, wenn ein vom FG als Sachverständiger beauftragter Gutachter nicht öffentlich bestellt worden ist; Prüfungsbeamter als Sachverständiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • FG Münster, 17.09.2010 - 4 K 1412/07

    Verwertbarkeit von Testkäufen

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
    Die Revision ist auch nicht zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung im Hinblick auf das Urteil des FG Münster vom 17. September 2010  4 K 1412/07 (Entscheidungen der Finanzgerichte 2011, 506) zuzulassen.
  • BFH, 02.08.2005 - IV B 185/03

    NZB: Beim FG eingesetzter Prüfungsbeamter; Verfahrensfehler der Finanzbehörde

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
    a) Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass der --wie im Streitfall-- aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim Finanzgericht (FG) Sachverständiger ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344; vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).
  • BFH, 31.10.2002 - XI B 43/02

    NZB; Zweitgutachten

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
    Ein weiteres Gutachten ist aber dann einzuholen, wenn die Einschätzung des Erstgutachters nicht dem Stand der Wissenschaft entspricht, widersprüchlich oder von unsachlichen Erwägungen getragen ist (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 31. Oktober 2002 XI B 43/02, BFH/NV 2003, 626).
  • BFH, 09.05.1996 - X B 223/95

    Entscheidung der Hinzuziehung eines Sachverständigen im Ermessen des Gerichts

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
    Das Tatsachengericht ist hingegen nicht allein schon deshalb verpflichtet, ein weiteres Gutachten oder zusätzliche gutachtliche Äußerungen einzuholen, weil ein Beteiligter meint, das bereits vorliegende Gutachten sei keine ausreichende Erkenntnisquelle (BFH-Beschluss vom 9. Mai 1996 X B 223/95, BFH/NV 1996, 773).
  • BFH, 07.11.1995 - VIII B 31/95

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnisses der Befangenheit -

    Auszug aus BFH, 06.05.2011 - V B 8/11
    a) Es ist durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) bereits geklärt, dass der --wie im Streitfall-- aufgrund eines förmlichen Beweisbeschlusses eingesetzte Prüfungsbeamte beim Finanzgericht (FG) Sachverständiger ist (vgl. BFH-Beschlüsse vom 7. November 1995 VIII B 31/95, BFH/NV 1996, 344; vom 2. August 2005 IV B 185/03, BFH/NV 2005, 2224).
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